AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michael Roth Software





1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Geltungsbereich der AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.

1.2 Ausschließlichkeit der AGB

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

1.3 Vertragsschluss und Schriftform

Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.



2. Überlassung von Software

2.1 Lizenz und Umfang der Nutzung Wir übertragen in unserer Eigenschaft als Rechtsinhaber dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und, sofern vorhanden, das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.).

2.2 Eigentum und Urheberrechte

Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation unser Eigentum. Wir bleiben Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von uns bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so sind wir für entstehende Schäden nicht haftbar.

2.3 Zahlungen

Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Wird nichts anderes vereinbart, so erhält der Kunde die Lieferung per Nachnahme. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu berechnen.

2.4 Pflichten des Kunden

Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf unsere Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an den Programmen in keiner Form verändern. Der Kunde hat nach außen für eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-, Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate. Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, uns den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

2.5 Kündigung

Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als einen Monat in Verzug ist, und/oder der Kunde - nach schriftlicher Abmahnung - weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzugs von unserer Seite oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn wir unseren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind und wenn er uns zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme, Kopien und dazugehörige Materialien, einschließlich geänderter oder kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an uns. Daneben räumt er uns das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung ein.



3. Lieferung, Gewährleistung und Haftung

3.1 Lieferung und Termine

Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Wir behalten uns vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. Quellcodes sind nicht Bestandteil der Lieferung. Gleiches gilt für individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software. Wir gewährleisten den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von uns freigegebenen Betriebssystemen.



3.2 Gewährleistung

Wir übernehmen für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum (derzeit 24 Monate) ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften besteht nur dann, wenn es sich um eine ausdrückliche Zusicherung handelt, die in schriftlicher Form erfolgt ist. Wir weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an uns zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behalten wir uns vor, Nachbesserungen durchzuführen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung für den gleichen Fehler oder für in direktem Zusammenhang stehende Fehler kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung oder Minderung verlangen. Gleiches gilt, wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter Nachbesserungsversuch wegen des gleichen oder direkt in Zusammenhang stehenden Fehlers oder wegen eines weiteren Fehlers nicht zuzumuten ist. Geben die Programmdokumentationen eindeutige Hinweise zur Problemanalyse und klare Anleitungen zur Fehlerbehebung und handelt es sich dementsprechend um einen Fehler, der auf einer Fehlbedienung beruht, so können wir für unsere Inanspruchnahme Aufwendungsersatz verlangen. Die Gewährleistung umfasst die Behebung von Fehlern im Programmcode, nicht die Beseitigung von Fehlern, soweit sie durch äußere Einflüsse, die nicht durch uns zu vertreten sind, Bedienungsfehler und nicht von uns durchgeführte Änderungen entstehen. Eine unerhebliche Minderung oder Einschränkung der Gebrauchs- bzw. Leistungsfähigkeit des Programms stellt keinen Fehler dar. Wir sind berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.

Hat der Kunde uns wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.

3.3 Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf das Fünffache der Auftragssumme sowie auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf unserer Seite. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.

Eine Haftung für Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Eine verschuldensunabhängige Haftung im Rahmen des § 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.



4. Nebenbestimmungen

4.1 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Peine. Gerichtsstand für beide Teile ist Peine, wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Ist unser Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

4.2 Lizenzbedingungen

Zusätzlich gelten die individuellen Lizenzverträge der betroffenen Software, welche dem Kunden bereits beim Programmstart der Sharewareversion präsentiert werden sowie über das Hilfe-Menü oder einen entsprechenden Schalter im "About"-Dialog des Programmes abrufbar sind. Sofern der Kunde vor der Bestellung keine Möglichkeit hatte, diese einzusehen, gelten diese erst mit Anerkennung beim ersten Programmstart. Die Lizenzverträge ergänzen und erweitern dabei diese AGB; bei sich widersprechenden Passagen gilt, sofern diese nicht ungültig oder nicht anwendbar ist, vorrangig die entsprechende Regelung im Lizenzvertrag.

4.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.


Letzte Aktualisierung am 16.02.2021